Allgemeine Geschäftsbedingungen

EMR Service GmbH · Marke TonnenHero®

Präambel

Die Marke TonnenHero ist ein Angebot der EMR Service GmbH und bietet professionelle mobile Reinigungsdienstleistungen für Abfallbehälter im privaten, gewerblichen sowie öffentlichen Bereich an.

Die Reinigung erfolgt mit speziell entwickelten Reinigungsfahrzeugen unmittelbar am Standort des Kunden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie der jeweils anerkannten Regeln der Technik.

Die Digitalisierung sämtlicher Geschäftsprozesse erfolgt über das Kundenportal sowie das von der EMR Service GmbH entwickelte Betriebssystem THOS (TonnenHero Operating System).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen TonnenHero und seinen Kunden.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen der mobilen Reinigung von Abfallbehältern sowie sämtlicher hiermit zusammenhängender Leistungen zwischen der

EMR Service GmbH
Boschstraße 28

71149 Bondorf

– nachfolgend „TonnenHero“ genannt –

und ihren Kunden.

(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), sofern einzelne Bestimmungen keine ausdrücklich abweichenden Regelungen enthalten.

(3) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, TonnenHero stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen TonnenHero und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(5) Die jeweils aktuelle Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jederzeit über die Internetseite www.tonnenhero.de abrufbar.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:

2.1 Kunde

Kunde ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die mit TonnenHero einen Vertrag über Dienstleistungen abschließt.

2.2 Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt.

2.3 Unternehmer

Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2.4 Behälter

Als Behälter gelten sämtliche zur kommunalen oder privaten Abfallentsorgung bestimmten Abfallbehälter, insbesondere

  • Restmülltonnen
  • Biotonnen
  • Papiertonnen
  • Wertstoffbehälter
  • Gewerbeabfallbehälter

unabhängig von Hersteller, Material oder Größe.

2.5 Reinigung

Reinigung ist die durch TonnenHero ausgeführte mobile Reinigung einschließlich sämtlicher vertraglich vereinbarten Leistungen.

2.6 Leerungstag

Leerungstag ist der Kalendertag, an welchem der jeweilige Behälter durch das zuständige Entsorgungsunternehmen geleert wird.

2.7 Reinigungstag

Reinigungstag ist der Tag, an welchem TonnenHero die Reinigung des jeweiligen Behälters durchführt.

Die Reinigung erfolgt grundsätzlich am Leerungstag oder spätestens bis 18:00 Uhr des darauffolgenden Kalendertages.

2.8 Kundenportal

Das Kundenportal ist der passwortgeschützte Onlinebereich unter www.tonnenhero.de.

Über das Kundenportal können insbesondere

  • Vertragsdaten
  • Stammdaten
  • Rechnungen
  • Kündigungen
  • Reklamationen
  • Zahlungsinformationen

verwaltet werden.

2.9 Kundenkonto

Das Kundenkonto ist der persönliche Zugang des Kunden zum Kundenportal.

2.10 RFID-Plombe

Die RFID-Plombe dient ausschließlich der eindeutigen Identifizierung eines Behälters innerhalb der Systeme von TonnenHero.

Sie verbleibt grundsätzlich im Eigentum der EMR Service GmbH, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2.11 Kontrollschein

Der Kontrollschein ist der digitale Nachweis einer durchgeführten Reinigung.

Er kann insbesondere folgende Informationen enthalten:

  • Datum
  • Uhrzeit
  • Mitarbeiter
  • Tour
  • Fahrzeug
  • Behälterkennung
  • RFID
  • Bemerkungen
  • Fotodokumentation (soweit erforderlich)

2.12 Leistungsgebiet

Das Leistungsgebiet umfasst die von TonnenHero aktuell bedienten Regionen.

Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages außerhalb des jeweiligen Leistungsgebietes besteht nicht.

2.13 Zusatzleistungen

Zusatzleistungen sind sämtliche Leistungen, welche über die reguläre Behälterreinigung hinausgehen und gesondert vereinbart werden.

Hierzu zählen insbesondere

  • Sonderreinigungen
  • Intensivreinigungen
  • RFID-Nachrüstung
  • Kennzeichnungsaufkleber
  • Expressleistungen
  • Gewerbeservices
  • WEG-Services

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des zwischen TonnenHero und dem Kunden geschlossenen Vertrages ist die regelmäßige oder einmalige mobile Reinigung von Abfallbehältern sowie gegebenenfalls zusätzlich vereinbarte Neben- oder Zusatzleistungen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus

  • der Bestellung des Kunden,
  • der Auftragsbestätigung,
  • der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung,
  • dem gebuchten Tarif,
  • den vereinbarten Zusatzleistungen,
  • diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) TonnenHero ist berechtigt, sämtliche Leistungen selbst oder durch geeignete Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB ausführen zu lassen.

(4) Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz bestimmter Mitarbeitender, Fahrzeuge oder technischer Einrichtungen besteht nicht.

(5) TonnenHero ist berechtigt, technische Verfahren, Reinigungsmethoden sowie eingesetzte Arbeitsmittel weiterzuentwickeln oder anzupassen, sofern hierdurch die vereinbarte Hauptleistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(6) TonnenHero ist berechtigt, einzelne Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern, sofern

  • gesetzliche Vorschriften entgegenstehen,
  • Sicherheitsgründe dies erfordern,
  • der Behälter nicht ordnungsgemäß bereitgestellt wurde,
  • eine Reinigung technisch oder wirtschaftlich unzumutbar ist.

§ 4 Vertragsschluss

4.1 Angebot

(1) Sämtliche Darstellungen auf der Internetseite www.tonnenhero.de, in Flyern, Broschüren, Preislisten oder sonstigen Werbemitteln stellen kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots.

(2) Geringfügige Änderungen hinsichtlich Ausführung, Organisation oder technischer Umsetzung bleiben vorbehalten.

4.2 Bestellung

(1) Der Kunde gibt durch

  • Abschluss des Online-Bestellprozesses,
  • Übersendung eines Bestellformulars,
  • schriftliche Beauftragung,
  • elektronische Beauftragung,
  • oder sonstige eindeutige Auftragserteilung

ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

4.3 Vertragsannahme

Der Vertrag kommt erst zustande durch

  • schriftliche Auftragsbestätigung,
  • elektronische Auftragsbestätigung,
  • Freischaltung des Kundenkontos,
  • erstmalige Durchführung einer Reinigung,
  • oder ausdrückliche Annahmeerklärung von TonnenHero.

4.4 Ablehnung

TonnenHero ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Dies gilt insbesondere, wenn

  • das gewünschte Objekt außerhalb des Leistungsgebietes liegt,
  • Kapazitäten fehlen,
  • Sicherheitsbedenken bestehen,
  • technische Gründe entgegenstehen,
  • falsche Angaben gemacht wurden,
  • gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

4.5 Vertragssprache

Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

4.6 Speicherung

Der Vertragstext wird elektronisch gespeichert.

Dem Kunden werden die wesentlichen Vertragsunterlagen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt.

§ 5 Leistungsumfang

5.1 Standardleistung

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, umfasst die Standardreinigung insbesondere:

  • Reinigung des Behälterinnenraums
  • Reinigung des Deckels (innen und außen)
  • Reinigung des Griffbereiches
  • hygienische Reinigung
  • Geruchsreduzierung
  • Sichtkontrolle
  • Rückstellung des Behälters

5.2 Durchführung

Die Reinigung erfolgt ausschließlich mit den hierfür vorgesehenen mobilen Reinigungssystemen von TonnenHero.

Die Durchführung richtet sich nach

  • dem Stand der Technik,
  • den betrieblichen Qualitätsstandards,
  • den gesetzlichen Vorgaben,
  • den wasserrechtlichen Bestimmungen,
  • den internen Arbeitsanweisungen.

5.3 Reinigungserfolg

Die Reinigung erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt.

Ein Anspruch auf einen neuwertigen Zustand des Behälters besteht jedoch nicht.

Insbesondere können trotz fachgerechter Reinigung verbleiben:

  • altersbedingte Verfärbungen,
  • Materialverschleiß,
  • Beschädigungen,
  • tief eingedrungene Rückstände,
  • dauerhafte Geruchsveränderungen,
  • technische Gebrauchsspuren.

Diese stellen keinen Mangel der Leistung dar.

5.4 Nicht geschuldete Leistungen

Nicht Bestandteil der Standardleistung sind insbesondere

  • Reparaturen,
  • Austausch von Behältern,
  • Reinigung des Stellplatzes,
  • Beseitigung von Sonderabfällen,
  • Reinigung gefährlicher Stoffe,
  • Entfernung festgefrorener oder dauerhaft verhärteter Rückstände, soweit diese technisch nicht entfernt werden können.

5.5 Beschädigte Behälter

TonnenHero ist berechtigt, die Reinigung abzulehnen, sofern der Behälter insbesondere

  • erhebliche Risse,
  • scharfkantige Beschädigungen,
  • fehlende Bauteile,
  • erhebliche Undichtigkeiten,
  • Brand- oder Explosionsgefahr,
  • Gefahrstoffe,
  • sonstige erhebliche Sicherheitsmängel

aufweist.

Soweit möglich, wird der Kunde hierüber informiert.

5.6 Zusatzleistungen

Zusätzliche Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen erbracht.

Hierzu zählen insbesondere

  • Intensivreinigungen,
  • Sonderreinigungen,
  • RFID-Nachrüstung,
  • Kennzeichnungsaufkleber,
  • Expressleistungen,
  • Gewerbeservices,
  • WEG-Leistungen,
  • sonstige Zusatzangebote.

§ 6 Durchführung der Reinigung

6.1 Allgemeines

(1) Die Reinigung erfolgt grundsätzlich nach der Entleerung des jeweiligen Abfallbehälters durch das zuständige Entsorgungsunternehmen.

(2) TonnenHero bestimmt den konkreten Zeitpunkt der Reinigung innerhalb des vertraglich vereinbarten Leistungszeitraums nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Tourenplanung, der betrieblichen Abläufe sowie der örtlichen Gegebenheiten.

(3) Ein Anspruch des Kunden auf Durchführung der Reinigung zu einer bestimmten Uhrzeit besteht nicht, sofern keine ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

6.2 Leistungszeit

(1) Die Reinigung erfolgt grundsätzlich am Leerungstag.

(2) TonnenHero ist berechtigt, die Reinigung bis spätestens 18:00 Uhr des auf die Leerung folgenden Kalendertages durchzuführen.

(3) Diese Regelung gilt als vertragsgemäße Leistungserbringung.

(4) Eine spätere Durchführung begründet nur dann Ansprüche des Kunden, wenn TonnenHero die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

6.3 Reihenfolge der Touren

Die Reihenfolge der anzufahrenden Kunden wird ausschließlich von TonnenHero festgelegt.

Hierbei können insbesondere berücksichtigt werden:

  • wirtschaftliche Tourenplanung,
  • Verkehrslage,
  • Wetterbedingungen,
  • Fahrzeugauslastung,
  • Personalverfügbarkeit,
  • technische Gegebenheiten,
  • kurzfristige Einsatzänderungen.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge besteht nicht.

6.4 Zugänglichkeit

Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Behälter am Reinigungstag frei zugänglich ist.

Insbesondere dürfen keine Hindernisse vorhanden sein durch

  • abgestellte Fahrzeuge,
  • Anhänger,
  • Baustellen,
  • Baumaterial,
  • verschlossene Tore,
  • verschlossene Höfe,
  • sonstige Gegenstände.

Kann der Behälter deshalb nicht erreicht werden, gilt die Leistung als vom Kunden verhindert.

Ein Anspruch auf eine kostenfreie Nachholung besteht in diesem Fall nicht.

6.5 Sichere Durchführung

Die Mitarbeitenden von TonnenHero dürfen ihre Tätigkeit nur durchführen, wenn eine sichere Durchführung gewährleistet ist.

Hierzu gehören insbesondere:

  • ausreichend sichere Verkehrsflächen,
  • keine erheblichen Stolperstellen,
  • keine Glätte,
  • keine absturzgefährdeten Bereiche,
  • keine aggressiven Tiere,
  • keine sonstigen Gefährdungen.

Ist eine sichere Durchführung nicht möglich, darf die Reinigung abgebrochen oder verschoben werden.

6.6 Winterregelung

Ist die Reinigung infolge von

  • Schnee,
  • Eis,
  • Glatteis,
  • Sturm,
  • Hochwasser,
  • Unwetter,
  • extremen Witterungsverhältnissen

nur unter unverhältnismäßigen Gefahren möglich, ist TonnenHero berechtigt, die Reinigung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Hieraus entstehen dem Kunden keine Schadensersatz-, Minderungs- oder Ersatzansprüche, sofern die Leistung innerhalb angemessener Zeit nachgeholt wird.

6.7 Nicht geleerte Behälter

Wurde der Behälter durch das zuständige Entsorgungsunternehmen nicht geleert, besteht kein Anspruch auf Reinigung.

TonnenHero ist berechtigt,

  • die Reinigung nicht durchzuführen,
  • einen Ersatztermin anzubieten,
  • oder die Leistung entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten nachzuholen.

6.8 Fehlende Behälter

Befindet sich der Behälter am Reinigungstag nicht am vereinbarten Standort oder wurde er entfernt, besteht kein Anspruch auf eine kostenfreie Nachholung.

6.9 Behältertausch

Wird ein Behälter durch das zuständige Entsorgungsunternehmen ausgetauscht, hat der Kunde TonnenHero unverzüglich hierüber zu informieren.

Dies gilt insbesondere bei:

  • neuer Behälternummer,
  • neuer RFID-Plombe,
  • anderer Behältergröße,
  • Austausch wegen Beschädigung,
  • Neuaufstellung.

Unterbleibt die Mitteilung und kann die Reinigung deshalb nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, haftet TonnenHero nicht für hieraus entstehende Verzögerungen oder Fehlzuordnungen.

6.10 Änderungen der Leerungstage

Ändert das zuständige Entsorgungsunternehmen dauerhaft oder vorübergehend den Leerungstag eines Behälters, ist TonnenHero berechtigt, den Reinigungstermin entsprechend anzupassen.

Hierdurch entstehen dem Kunden keine Ansprüche, sofern die vertraglich geschuldete Reinigung weiterhin ordnungsgemäß erbracht wird.

6.11 Höhere Gewalt

Kann TonnenHero die vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, verlängern sich die Leistungsfristen angemessen.

Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere:

  • Naturkatastrophen,
  • Hochwasser,
  • Sturm,
  • Pandemien,
  • behördliche Anordnungen,
  • Streiks,
  • Verkehrssperrungen,
  • technische Großstörungen,
  • sonstige außerhalb des Einflussbereichs von TonnenHero liegende Ereignisse.

6.12 Qualitätsstandard

Jede Reinigung erfolgt nach den internen Qualitätsstandards der EMR Service GmbH.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Sichtkontrolle des Behälters,
  • ordnungsgemäße Durchführung der Reinigung,
  • hygienische Reinigung,
  • Rückstellung des Behälters,
  • digitale Dokumentation der Leistung, soweit vorgesehen.

Ein Anspruch auf einen fabrikneuen oder optisch neuwertigen Zustand des Behälters besteht nicht.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1 Allgemeine Mitwirkungspflicht

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich sind.

(2) Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung und kann die Leistung deshalb nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Nachteile, soweit gesetzlich zulässig.

7.2 Bereitstellung des Behälters

(1) Der Kunde hat sicherzustellen, dass sich der zu reinigende Behälter am Reinigungstag am üblichen Bereitstellungsort oder am vereinbarten Standort befindet.

(2) Der Behälter muss nach der Leerung zugänglich und ohne unverhältnismäßigen Aufwand erreichbar sein.

(3) Der Behälter darf nicht durch Fahrzeuge, Anhänger, Baumaterialien oder sonstige Gegenstände blockiert werden.

7.3 Zugangsgewährung

Der Kunde gewährleistet den gefahrlosen Zugang zum Behälter.

Hierzu gehört insbesondere:

  • freie Zufahrt,
  • keine verschlossenen Tore oder Türen,
  • keine sonstigen Zugangshindernisse,
  • ausreichende Beleuchtung bei Dunkelheit, soweit erforderlich,
  • keine aggressiven Tiere im unmittelbaren Arbeitsbereich.

Kann der Zugang aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgen, gilt die Regelung des § 6 entsprechend.

7.4 Zustand des Behälters

Der Kunde stellt sicher, dass sich der Behälter in einem Zustand befindet, der eine ordnungsgemäße Reinigung ermöglicht.

Insbesondere dürfen keine erheblichen Beschädigungen vorliegen, die Mitarbeitende oder Dritte gefährden könnten.

7.5 Verbotene Inhalte

Der Kunde verpflichtet sich, keine Stoffe im Behälter bereitzuhalten, deren Reinigung gesetzlich unzulässig oder mit erheblichen Gefahren verbunden ist.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Gefahrstoffe,
  • explosive Stoffe,
  • leicht entzündliche Flüssigkeiten,
  • Chemikalien,
  • Säuren und Laugen,
  • infektiöse oder medizinische Abfälle,
  • radioaktive Stoffe,
  • sonstige gefährliche Materialien.

Stellt TonnenHero solche Stoffe fest, ist das Unternehmen berechtigt, die Reinigung abzulehnen und – soweit erforderlich – die zuständigen Behörden zu informieren.

7.6 RFID-Plombe

(1) Vom Unternehmen angebrachte RFID-Plomben dienen ausschließlich der eindeutigen Identifikation des jeweiligen Behälters.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die RFID-Plombe weder zu entfernen noch zu beschädigen oder zu verändern.

(3) Beschädigungen oder Verlust der RFID-Plombe sind TonnenHero unverzüglich mitzuteilen.

(4) Soweit der Kunde den Verlust oder die Beschädigung zu vertreten hat, kann TonnenHero die erforderlichen Kosten für Ersatz und Neuanbringung nach den gesetzlichen Vorschriften geltend machen.

7.7 Kennzeichnungsaufkleber

Vom Unternehmen bereitgestellte Kennzeichnungsaufkleber sollen dauerhaft auf dem vorgesehenen Bereich des Behälters angebracht bleiben.

Der Kunde verpflichtet sich, diese nicht ohne berechtigten Grund zu entfernen oder unkenntlich zu machen.

7.8 Behältertausch

Der Kunde informiert TonnenHero unverzüglich über:

  • Austausch des Behälters,
  • Änderung der Behältergröße,
  • Neuaufstellung,
  • Wegfall eines Behälters,
  • zusätzliche Behälter,
  • Änderungen der Behälternummer.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Änderung durch den Kunden oder das zuständige Entsorgungsunternehmen erfolgt.

7.9 Änderungen persönlicher Daten

Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen insbesondere folgender Daten unverzüglich über das Kundenportal mitzuteilen:

  • Name,
  • Firma,
  • Ansprechpartner,
  • Rechnungsanschrift,
  • Reinigungsanschrift,
  • E-Mail-Adresse,
  • Telefonnummer,
  • Bankverbindung (bei SEPA),
  • Eigentümerwechsel.

Bis zur Mitteilung darf TonnenHero die zuletzt bekannten Daten verwenden.

7.10 Änderungen der Leerung

Ändern sich Leerungstage, Entsorgungsrhythmen oder Behälterarten, informiert der Kunde TonnenHero unverzüglich.

7.11 Zugangsdaten

(1) Zugangsdaten zum Kundenportal sind vertraulich zu behandeln.

(2) Der Kunde haftet im gesetzlichen Rahmen für missbräuchliche Nutzungen, die auf einer schuldhaften Weitergabe oder unzureichenden Sicherung seiner Zugangsdaten beruhen.

(3) Besteht der Verdacht eines unbefugten Zugriffs, hat der Kunde sein Passwort unverzüglich zu ändern und TonnenHero zu informieren.

7.12 Mitwirkungspflicht bei Reklamationen

Zur Bearbeitung einer Reklamation hat der Kunde TonnenHero die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Beschreibung des Mangels,
  • Datum,
  • Behälterart,
  • Fotos (soweit vorhanden),
  • sonstige sachdienliche Angaben.

7.13 Folgen unterlassener Mitwirkung

Verletzt der Kunde schuldhaft seine Mitwirkungspflichten und entstehen hierdurch Mehraufwendungen oder kann die Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht werden, bleiben gesetzliche Ansprüche von TonnenHero unberührt.

§ 8 Reklamationen und Mängelrechte

8.1 Grundsatz

(1) TonnenHero legt größten Wert auf eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung.

(2) Sollte der Kunde dennoch Anlass zu Beanstandungen haben, sind Reklamationen unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen.

8.2 Reklamationsweg

(1) Reklamationen sind grundsätzlich ausschließlich über das Kundenportal einzureichen.

(2) Das Kundenportal ermöglicht insbesondere:

  • Meldung von Beanstandungen,
  • Upload von Fotos,
  • Beschreibung des Sachverhalts,
  • Nachverfolgung des Bearbeitungsstatus.

(3) Ist das Kundenportal aufgrund technischer Störungen vorübergehend nicht erreichbar, kann die Reklamation ausnahmsweise telefonisch unter 07457 5930890 erfolgen.

8.3 Bearbeitung

Nach Eingang der Reklamation prüft TonnenHero den geschilderten Sachverhalt.

Hierzu können insbesondere herangezogen werden:

  • digitale Kontrollscheine,
  • RFID-Daten,
  • Tourendokumentationen,
  • Zeitnachweise,
  • Fotodokumentationen,
  • Mitarbeitendenberichte.

8.4 Nachbesserung

Ist eine Reklamation berechtigt, entscheidet TonnenHero nach pflichtgemäßem Ermessen über die geeignete Art der Nacherfüllung.

Diese kann insbesondere erfolgen durch:

  • Nachreinigung,
  • Gutschrift,
  • Ersatzleistung,
  • sonstige angemessene Maßnahme.

Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

8.5 Ausschluss unbegründeter Reklamationen

Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Behälter altersbedingt Verfärbungen aufweist,
  • Materialverschleiß vorliegt,
  • fest eingebrannte oder technisch nicht entfernbare Rückstände verbleiben,
  • der Behälter bereits vor der Reinigung beschädigt war,
  • die Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden nicht vollständig erbracht werden konnte.

§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen

9.1 Vergütung

(1) Für die von TonnenHero erbrachten Leistungen gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.

(2) Maßgeblich sind die Preise der jeweiligen Auftragsbestätigung beziehungsweise des gewählten Tarifs.

(3) Sämtliche Preisangaben verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.

9.2 Zahlungsarten

Die Zahlung erfolgt ausschließlich über die von TonnenHero angebotenen bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten.

Hierzu gehören insbesondere:

  • SEPA-Lastschrift
  • PayPal

TonnenHero ist berechtigt, weitere Zahlungsarten anzubieten oder einzelne Zahlungsarten einzustellen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

9.3 SEPA-Lastschrift

(1) Erteilt der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der fälligen Beträge zum vereinbarten Fälligkeitstermin.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen.

(3) Änderungen der Bankverbindung sind unverzüglich über das Kundenportal mitzuteilen.

9.4 PayPal

Erfolgt die Zahlung über PayPal, gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von PayPal.

Die Zahlung gilt mit erfolgreicher Zahlungsbestätigung als geleistet.

9.5 Digitale Rechnungsstellung

(1) Rechnungen werden grundsätzlich ausschließlich in elektronischer Form erstellt.

(2) Die Bereitstellung erfolgt

  • über das Kundenportal
  • oder per E-Mail.

(3) Mit Abschluss des Vertrages erklärt sich der Kunde mit der elektronischen Rechnungsübermittlung einverstanden.

Ein Anspruch auf postalischen Versand besteht nicht, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

9.6 Fälligkeit

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind sämtliche Rechnungen unmittelbar nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

9.7 Zahlungsverzug

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

TonnenHero ist insbesondere berechtigt,

  • Verzugszinsen zu verlangen,
  • Mahnkosten geltend zu machen,
  • Inkassodienstleister einzuschalten,
  • offene Forderungen gerichtlich geltend zu machen.

9.8 Rücklastschriften

Entstehen durch vom Kunden zu vertretende Rücklastschriften Kosten, können diese in tatsächlicher Höhe weiterberechnet werden.

9.9 Leistungsverweigerungsrecht

Befindet sich der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist TonnenHero berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen, soweit gesetzlich zulässig.

9.10 Aufrechnung

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von TonnenHero anerkannt sind.

9.11 Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

§ 10 Vertragslaufzeit

10.1 Vertragsbeginn

Der Vertrag beginnt mit dem Zustandekommen gemäß § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10.2 Mindestvertragslaufzeit

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf (12) Monate.

10.3 Vertragsverlängerung

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit.

10.4 Ordentliche Kündigung

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

10.5 Tarifwechsel

Ein Wechsel zwischen angebotenen Tarifen ist grundsätzlich zum nächsten Abrechnungszeitraum möglich, sofern der gewünschte Tarif angeboten wird.

Ein Tarifwechsel begründet grundsätzlich keine neue Mindestvertragslaufzeit, sofern ausdrücklich nichts anderes vereinbart wird.

10.6 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • erhebliche Vertragsverletzungen trotz Abmahnung fortgesetzt werden,
  • gesetzliche Vorschriften dies vorsehen,
  • die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.

§ 11 Kündigung

11.1 Form

Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail, Brief). Sofern der Vertrag elektronisch über die Internetseite geschlossen wurde, kann die Kündigung auch über den dort bereitgestellten Kündigungsbutton erfolgen. Die Nutzung des Kundenportals für Kündigungen ist ebenfalls möglich, jedoch nicht zwingend.

11.2 Zugang

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der erfolgreichen elektronischen Übermittlung der Kündigung.

11.3 Bestätigung

Nach Eingang der Kündigung erhält der Kunde eine elektronische Eingangsbestätigung.

11.5 Folgen der Kündigung

Nach Vertragsende endet die Verpflichtung zur Erbringung zukünftiger Leistungen.

Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

11.6 Kundenkonto

Das Kundenkonto bleibt bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen im erforderlichen Umfang bestehen.

Anschließend erfolgt die Löschung oder Anonymisierung entsprechend der Datenschutzerklärung sowie dem Löschkonzept.

§ 12 Preisanpassungen

(1) TonnenHero ist berechtigt und verpflichtet, die vereinbarten Preise nach Vertragsschluss anzupassen, sofern sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten (insbesondere Personal-, Kraftstoff-, Energie- und Wasserkosten) verändern.

(2) Eine Preiserhöhung darf nur in dem Umfang erfolgen, in dem die Gesamtkosten für die Leistungserbringung gestiegen sind. Kostensenkungen sind in gleichem Umfang an den Kunden durch eine Preissenkung weiterzugeben.

(3) Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bisherigen Preises, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.

12.3 Gesetzliche Rechte

Gesetzliche Kündigungs- oder Widerspruchsrechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 13 Leistungsverhinderung und höhere Gewalt

Kann TonnenHero die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, verlängern sich die Leistungsfristen angemessen.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

  • Naturkatastrophen,
  • Hochwasser,
  • Sturm,
  • Schnee,
  • Eis,
  • Pandemien,
  • behördliche Anordnungen,
  • Streiks,
  • Verkehrssperrungen,
  • technische Großstörungen,
  • Ausfälle kritischer Infrastruktur,
  • sonstige außerhalb des Einflussbereichs von TonnenHero liegende Ereignisse.

Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen in diesen Fällen nur im gesetzlich zwingenden Umfang.

§ 14 Haftung

14.1 Grundsatz

(1) TonnenHero haftet uneingeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch TonnenHero, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

14.2 Haftungsausschluss

Mit Ausnahme der in § 14.1 und § 14.8 genannten Fälle (insbesondere Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) haftet TonnenHero nicht für Schäden, die insbesondere darauf beruhen, dass

  • der Behälter bereits vor der Reinigung beschädigt war,
  • der Behälter unsachgemäß genutzt wurde,
  • der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist,
  • der Behälter nicht ordnungsgemäß bereitgestellt wurde,
  • unzutreffende Angaben durch den Kunden gemacht wurden,
  • die Reinigung aufgrund fehlender Zugänglichkeit erschwert oder unmöglich war.

14.3 Beschädigte Behälter

Für bereits vorhandene Schäden am Behälter übernimmt TonnenHero keine Haftung.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Risse,
  • Materialermüdung,
  • Korrosion,
  • lose Deckel,
  • beschädigte Räder,
  • beschädigte Griffe,
  • sonstige alters- oder nutzungsbedingte Mängel.

14.4 Reinigungsschäden

TonnenHero führt sämtliche Reinigungsarbeiten mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem Stand der Technik durch.

Für unvermeidbare Veränderungen, die trotz ordnungsgemäßer Reinigung auftreten können, insbesondere

  • Farbveränderungen,
  • Materialveränderungen,
  • altersbedingte Oberflächenveränderungen,

haftet TonnenHero nicht, soweit diese nicht auf einer Pflichtverletzung beruhen.

14.5 Höhere Gewalt

Für Schäden oder Verzögerungen infolge höherer Gewalt haftet TonnenHero ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

14.6 Datenverluste

TonnenHero haftet nicht für Datenverluste im Kundenportal, soweit

  • der Kunde seine Zugangsdaten weitergegeben hat,
  • Passwörter unzureichend gesichert wurden,
  • Dritte unbefugt Zugriff erlangt haben und dies nicht von TonnenHero zu vertreten ist.

14.7 Dokumentationsfotos

Zur Qualitätssicherung und Bearbeitung von Reklamationen kann TonnenHero Fotos des Behälters anfertigen.

Diese dienen ausschließlich

  • dem Leistungsnachweis,
  • der Reklamationsbearbeitung,
  • der Qualitätssicherung,
  • der Dokumentation.

Eine Nutzung zu Werbezwecken erfolgt ausschließlich mit gesonderter Einwilligung.

14.8 Gesetzliche Ausnahmen

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei

  • Verletzung von Leben,
  • Körper,
  • Gesundheit,
  • Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • arglistigem Verschweigen eines Mangels,
  • Übernahme einer Garantie,
  • sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.

§ 15 Datenschutz

15.1 Grundsatz

TonnenHero verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den Bestimmungen

  • der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
  • des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG),
  • des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG),
  • sowie sonstiger einschlägiger Datenschutzvorschriften.

15.2 Datenschutzerklärung

Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung.

Diese ist Bestandteil des gesamten Vertragswerks.

15.3 Kundenportal

Der Kunde verpflichtet sich,

  • seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln,
  • Passwörter sicher aufzubewahren,
  • unbefugte Zugriffe unverzüglich mitzuteilen.

15.4 Digitale Dokumentation

Zur Vertragserfüllung sowie Qualitätssicherung dürfen insbesondere verarbeitet werden:

  • Stammdaten,
  • Vertragsdaten,
  • Zahlungsdaten,
  • Tourendaten,
  • RFID-Daten,
  • Kontrollscheine,
  • Zeitdaten,
  • Fotodokumentationen,
  • Reklamationen,
  • Kommunikationsdaten.

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

15.5 Aufbewahrung

Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nur solange,

  • gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen,
  • dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist,
  • berechtigte Interessen bestehen,
  • eine Einwilligung vorliegt.

§ 16 Einwilligung zur Kontaktaufnahme durch die EnergieHero24 GmbH

16.1 Freiwilligkeit

Soweit der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat, darf TonnenHero personenbezogene Kontaktdaten an die

EnergieHero24 GmbH
Boschstraße 28

71149 Bondorf

übermitteln.

16.2 Zweck

Die Übermittlung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Information über Produkte oder Dienstleistungen der EnergieHero24 GmbH.

16.3 Widerruf

Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Der Widerruf berührt die Wirksamkeit des Vertrages mit TonnenHero nicht.

§ 17 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

17.1 Änderungsrecht

TonnenHero ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Gesetzesänderungen,
  • neue Rechtsprechung,
  • technische Weiterentwicklungen,
  • Erweiterungen des Leistungsangebots,
  • Änderungen der Geschäftsprozesse,
  • Anpassungen an neue Zahlungs- oder Kommunikationswege.

17.2 Mitteilung

Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform oder über das Kundenportal mitgeteilt.

17.3 Rechte des Kunden

Gesetzliche Widerspruchs-, Kündigungs- oder sonstige Verbraucherrechte bleiben unberührt.

§ 18 Schlussbestimmungen

18.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften dem nicht entgegenstehen.

18.2 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz der EMR Service GmbH.

18.3 Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

18.4 Rangfolge der Vertragsunterlagen

Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

  1. Individuelle Vereinbarungen
  2. Auftragsbestätigung
  3. Leistungsbeschreibung
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  5. Sonstige Vertragsbestandteile

18.5 Textform

Soweit in diesen AGB die Textform vorgesehen ist, genügt eine Erklärung per E-Mail oder über das Kundenportal, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

18.6 Verbraucherschlichtung

Informationen über eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sowie etwaige gesetzlich erforderliche Hinweise zur Online-Streitbeilegung werden im Impressum und auf der Website in der jeweils aktuellen Fassung bereitgestellt.

Anlage A – Leistungsbeschreibung

zur TH-R-001 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 1.0

1. Geltungsbereich

Diese Leistungsbeschreibung konkretisiert den Leistungsumfang der durch die EMR Service GmbH unter der Marke TonnenHero angebotenen Dienstleistungen.

Sie ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Standardleistung

Die Standardreinigung umfasst, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, insbesondere folgende Leistungen:

2.1 Außenkontrolle

Vor Beginn jeder Reinigung erfolgt eine Sichtprüfung des Behälters auf:

  • offensichtliche Beschädigungen,
  • starke Verschmutzungen,
  • fehlende Bauteile,
  • lose Deckel,
  • beschädigte Räder,
  • beschädigte Griffe,
  • sonstige sicherheitsrelevante Mängel.

Festgestellte Auffälligkeiten können dokumentiert werden.

2.2 Innenreinigung

Die Innenreinigung umfasst insbesondere:

  • Entfernung üblicher organischer Verschmutzungen,
  • Reinigung der Innenflächen,
  • Reinigung des Bodens,
  • Reinigung der Innenkanten,
  • Reinigung der Deckelinnenseite.

2.3 Außenreinigung

Soweit technisch möglich und erforderlich umfasst die Reinigung zusätzlich:

  • Deckel außen,
  • Griffbereich,
  • obere Behälterkante,
  • Bereiche unmittelbar um die Deckelöffnung.

Eine vollständige Außenreinigung des gesamten Behälters ist nicht Bestandteil der Standardleistung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

2.4 Geruchsreduzierung

Die Reinigung dient der hygienischen Verbesserung und Geruchsreduzierung.

Eine vollständige Geruchsfreiheit kann insbesondere bei älteren oder beschädigten Behältern nicht garantiert werden.

2.5 Rückstellung

Nach Abschluss der Reinigung wird der Behälter ordnungsgemäß zurückgestellt, soweit dies unter den örtlichen Gegebenheiten möglich ist.

3. Durchführung der Reinigung

Die Reinigung erfolgt mit speziell ausgestatteten Reinigungsfahrzeugen.

Dabei kommen ausschließlich geeignete Reinigungsverfahren zum Einsatz.

Die Verfahren werden fortlaufend an den Stand der Technik angepasst.

3.1 Reinigungszeitpunkt

Die Reinigung erfolgt grundsätzlich:

  • am Leerungstag
  • oder
  • spätestens bis 18:00 Uhr des darauffolgenden Kalendertages.

3.2 Reihenfolge

Die Reihenfolge der Reinigung bestimmt ausschließlich TonnenHero.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Uhrzeit besteht nicht.

4. Qualitätsstandard

Jede Reinigung erfolgt nach den internen Qualitätsstandards der EMR Service GmbH.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Sichtkontrolle
  • hygienische Reinigung
  • ordnungsgemäße Rückstellung
  • digitale Dokumentation
  • Qualitätssicherung

5. Dokumentation

Zur Dokumentation der Leistung dürfen insbesondere gespeichert werden:

  • Reinigungstag,
  • Uhrzeit,
  • Tour,
  • Mitarbeiter,
  • Fahrzeug,
  • RFID-Zuordnung,
  • Kontrollschein,
  • Fotodokumentation (soweit erforderlich).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich ausschließlich nach der Datenschutzerklärung.

6. Voraussetzungen beim Kunden

Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen:

  • freie Zugänglichkeit,
  • ordnungsgemäß bereitgestellten Behälter,
  • sichere Arbeitsbedingungen,
  • keine Behinderung der Reinigung.

7. Nicht Bestandteil der Standardleistung

Nicht Bestandteil der Standardleistung sind insbesondere:

  • Reparaturen,
  • Austausch beschädigter Behälter,
  • Reinigung des Stellplatzes,
  • Entfernung von Sondermüll,
  • Reinigung gefährlicher Stoffe,
  • Beseitigung fest eingebrannter oder technisch nicht entfernbarer Rückstände,
  • Reinigung von Behältern mit erheblichen Sicherheitsmängeln.

8. Zusatzleistungen

Folgende Leistungen können – je nach Angebot – zusätzlich vereinbart werden:

  • Intensivreinigung
  • Sonderreinigung
  • Reinigung weiterer Behälter
  • RFID-Plombe
  • Kennzeichnungsaufkleber
  • Expressreinigung
  • Gewerbeservice
  • WEG- und Hausverwaltungsservice
  • Sondertouren
  • Individuelle Reinigungskonzepte für Großkunden

Art, Umfang und Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder Preisliste.

9. Leistungsgrenzen

Ein Anspruch auf einen optisch neuwertigen Zustand des Behälters besteht nicht.

Insbesondere stellen folgende Umstände keinen Mangel der Leistung dar:

  • altersbedingte Verfärbungen,
  • Materialermüdung,
  • dauerhafte Gebrauchsspuren,
  • fest eingebrannte Verschmutzungen,
  • technisch nicht entfernbare Rückstände,
  • geruchsbedingte Materialveränderungen.

10. Änderungen der Leistungsbeschreibung

TonnenHero ist berechtigt, diese Leistungsbeschreibung weiterzuentwickeln oder anzupassen, soweit dadurch die geschuldete Hauptleistung nicht wesentlich eingeschränkt wird und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.

Anlage B – Qualitätsstandards

zur TH-R-001 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 1.0

1. Zielsetzung

Die EMR Service GmbH verfolgt mit der Marke TonnenHero das Ziel, eine gleichbleibend hohe Reinigungsqualität sicherzustellen.

Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, die nachfolgenden Qualitätsstandards einzuhalten.

2. Qualitätsgrundsätze

Jede Reinigung erfolgt

  • sorgfältig,
  • hygienisch,
  • kundenorientiert,
  • ressourcenschonend,
  • nach den internen Arbeitsanweisungen,
  • unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

3. Qualitätskontrolle vor Beginn

Vor jeder Reinigung erfolgt eine Sichtkontrolle.

Dabei werden insbesondere geprüft:

  • Behältertyp
  • RFID-Zuordnung
  • offensichtliche Beschädigungen
  • Zugänglichkeit
  • sichere Arbeitsbedingungen
  • Vollständigkeit des Behälters

Festgestellte Auffälligkeiten können dokumentiert werden.

4. Qualitätskontrolle nach Abschluss

Nach Abschluss der Reinigung erfolgt mindestens eine Sichtprüfung.

Hierbei wird insbesondere kontrolliert:

  • Reinigung durchgeführt
  • Behälter ordnungsgemäß zurückgestellt
  • Deckel geschlossen
  • keine offensichtlichen Verschmutzungen im gereinigten Bereich
  • Dokumentation vollständig

5. Qualitätsnachweis

Zur internen Qualitätssicherung können folgende Daten gespeichert werden:

  • Datum
  • Uhrzeit
  • Tour
  • Fahrzeug
  • Mitarbeiter
  • RFID
  • Kontrollschein
  • Fotodokumentation
  • Reklamationen

6. Reklamationsquote

TonnenHero strebt eine dauerhaft niedrige Reklamationsquote an.

Jede berechtigte Reklamation wird analysiert und dient der kontinuierlichen Verbesserung der internen Prozesse.

7. Kontinuierliche Verbesserung

Zur Sicherstellung der Qualität werden insbesondere ausgewertet:

  • Reklamationen
  • Kundenfeedback
  • interne Qualitätskontrollen
  • Mitarbeiterschulungen
  • technische Weiterentwicklungen
  • Prozessoptimierungen

8. Qualitätsmängel

Als Qualitätsmangel gelten insbesondere:

  • Reinigung vollständig unterblieben
  • erhebliche Verschmutzungen trotz ordnungsgemäßer Durchführung
  • falscher Behälter gereinigt
  • erhebliche Dokumentationsfehler
  • erhebliche Abweichungen von den internen Qualitätsstandards

Nicht als Qualitätsmangel gelten insbesondere:

  • altersbedingte Verfärbungen,
  • Materialermüdung,
  • technisch nicht entfernbare Rückstände,
  • Gebrauchsspuren,
  • bereits vorhandene Beschädigungen.

9. Maßnahmen

Bei berechtigten Qualitätsmängeln entscheidet TonnenHero nach pflichtgemäßem Ermessen insbesondere über:

  • Nachreinigung,
  • Gutschrift,
  • Ersatzleistung,
  • sonstige angemessene Maßnahmen.

Anlage C – RFID- und Behälteridentifikation

1. Zweck

Zur eindeutigen Zuordnung von Behältern kann TonnenHero RFID-Plomben einsetzen.

2. Eigentum

RFID-Plomben bleiben Eigentum der EMR Service GmbH, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3. Veränderungsverbot

Der Kunde verpflichtet sich,

  • RFID-Plomben,
  • Kennzeichnungsaufkleber,
  • Identifikationsmerkmale

nicht ohne Zustimmung zu entfernen oder zu verändern.

4. Behältertausch

Der Kunde informiert TonnenHero unverzüglich über

  • Behältertausch,
  • neue Behälter,
  • weggefallene Behälter,
  • Änderungen der Behälternummer.

5. Verlust

Verlust oder Beschädigung sind unverzüglich mitzuteilen.

Soweit der Kunde den Verlust oder die Beschädigung zu vertreten hat, können die erforderlichen Wiederherstellungskosten nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.

6. Datenschutz

Die RFID-Technologie dient ausschließlich der Behälteridentifikation.

Es werden keine Bewegungsprofile oder personenbezogenen Standortdaten erhoben.

Anlage D – Sicherheits- und Witterungsregelungen

1. Winterdienst

Ist eine Reinigung aufgrund von

  • Schnee,
  • Eis,
  • Glätte,
  • Sturm,
  • Hochwasser,
  • Unwetter

nicht gefahrlos möglich, darf TonnenHero die Reinigung verschieben.

2. Sicherheitsrisiken

Die Reinigung darf insbesondere abgelehnt werden bei:

  • aggressiven Tieren,
  • Gefahrstoffen,
  • Brandgefahr,
  • Explosionsgefahr,
  • erheblichen Beschädigungen,
  • ungesicherten Arbeitsbereichen.

3. Nicht zugängliche Behälter

Ist der Behälter

  • nicht erreichbar,
  • verschlossen,
  • blockiert,
  • entfernt,

gelten die Regelungen des § 6 der AGB.

4. Mitarbeiterschutz

Die Sicherheit der Mitarbeitenden hat Vorrang vor der Durchführung der Reinigung.

Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der Reinigung unter gefährlichen Arbeitsbedingungen.

Anlage E – Digitale Kommunikation

1. Kundenportal

Das Kundenportal ist die zentrale Kommunikationsplattform zwischen TonnenHero und dem Kunden.

2. Elektronische Kommunikation

Folgende Vorgänge können insbesondere digital erfolgen:

  • Vertragsabschluss
  • Stammdatenänderung
  • Rechnungsbereitstellung
  • Reklamationen
  • Kündigungen
  • Mitteilungen
  • Dokumentenbereitstellung

3. Elektronische Zustellung

Soweit gesetzlich zulässig, gelten Dokumente mit Bereitstellung im Kundenportal oder Versand an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse als zugegangen.

4. Verfügbarkeit

TonnenHero bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Kundenportals.

Vorübergehende Einschränkungen, insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten oder technischen Störungen, lassen die Wirksamkeit elektronischer Erklärungen unberührt, soweit gesetzlich zulässig.